Bodenstein Immobilien-Vertrieb GmbH in Eltville

Immobilie (ver)erben

03.04.2025

Ob Sie Ihre Immobilie vererben wollen oder eine Immobilie von Ihren (Groß)Eltern erben, wird Sie vor einige Fragen und Probleme stellen.

Immobilie geerbt – Was Sie jetzt beachten müssen

Geerbte Immobilie: Behalten, verkaufen oder vermieten?
Etwa jeder dritte Erbe entscheidet sich laut einer Civey-Umfrage im Auftrag von Wertfaktor dafür, eine geerbte Immobilie direkt wieder zu verkaufen. Doch was, wenn Sie nicht Alleinerbe sind? Unterschiedliche Meinungen unter Miterben führen häufig zu Konflikten.

Bodenstein Immobilien-Vermarktung rät: Klare Regelungen schon zu Lebzeiten vermeiden Streit. Mit einem Testament schaffen Eigentümer rechtzeitig Klarheit – besonders, wenn Kinder, Enkel oder Ehepartner erbberechtigt sind.

Erbstreit vermeiden: Frühzeitig planen lohnt sich

In vielen Fällen möchten oder können nicht alle Erben gemeinsam in der Immobilie wohnen. Meist zieht nur eine Person ein – doch diese kann die anderen Miterben häufig nicht auszahlen. Die Konsequenz: ein erzwungener Verkauf.

Daher unser Tipp: Wenn ein Erbe Interesse an der Immobilie hat, sollte das frühzeitig durch ein Testament geregelt werden. So bleiben Besitzverhältnisse eindeutig.

Testament richtig aufsetzen – Darauf kommt es an

Ein durchdachtes Testament ist essenziell. Dabei sollten Sie alle Vermögenswerte genau erfassen. Denn: Jeder gesetzliche Erbe hat Anspruch auf seinen Pflichtteil. Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Ehepartner das Haus vermachen, müssen die übrigen Erben durch andere Werte abgefunden werden.

Was passiert, wenn die Immobilie der einzige Vermögenswert ist? Dann gehört sie rechtlich gesehen allen Erben gemeinsam – auch wenn das Testament etwas anderes sagt. In solchen Fällen kann ein lebenslanges Wohnrecht helfen, um eine Zwangsveräußerung zu verhindern.

Steuern sparen durch gute Beratung

Ein Testament sollte nicht nur rechtlich sauber, sondern auch steuerlich durchdacht sein. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann die Erbschaftssteuer für seine Angehörigen deutlich reduzieren.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner in der vererbten Immobilie selbst wohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung greifen.

Formvorschriften für das Testament – So ist es rechtsgültig

„Am Ende des Testaments müssen Ihre Unterschrift und das genaue Datum stehen“, erklärt Holger Bodenstein, Geschäftsführer bei Bodenstein Immobilien-Vermarktung. Zudem muss das Testament komplett handschriftlich verfasst sein, damit es rechtswirksam ist.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann ein notariell beglaubigtes Testament erstellen. Dieses wird amtlich verwahrt und garantiert rechtssichere Formulierungen.

Fazit: Wer eine Immobilie vererbt oder erbt, sollte handeln

Ob Immobilienerbe oder Erblasser – Klarheit, Planung und gute Beratung sind entscheidend. Bodenstein Immobilien-Vermarktung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um geerbte Immobilien, ob es um den Verkauf, die Vermietung oder die gerechte Verteilung geht.

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