Scheidung = Trennung von der Immobilie? Das muss nicht sein! So gibt es für Sie mehrere Optionen im Umgang mit ihrer Immobilie. Ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung kann verkauft, vermietet oder auch an einen von beiden Partnern oder an ein Kind übertragen werden.
Bodenstein Immobilien-Vermarktung – Ihr Partner in schweren Zeiten.
Eine Trennung bringt viele Herausforderungen mit sich – eine davon ist der Umgang mit der gemeinsamen Immobilie. Wir von Bodenstein Immobilien-Vermarktung stehen Ihnen in dieser emotionalen Phase unterstützend zur Seite.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 129.000 Ehen geschieden (Quelle: Statistisches Bundesamt). Das ist der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung – dennoch sind es immer noch sehr viele Betroffene. Häufig bleibt im Trennungsjahr ein Partner in der gemeinsamen Immobilie – besonders, wenn Kinder betroffen sind.
Doch:
Wichtig zu wissen: Wer die Immobilie im Trennungsjahr nutzt, hat nicht automatisch Anspruch auf das Eigentum. Gehört das Haus nur einem Partner, entscheidet dieser über Verbleib oder Auszug. Gehört es beiden, ist eine gemeinsame Einigung notwendig.
Verschiedene Faktoren können bei der Entscheidung eine Rolle spielen:
Kommt es zu keiner Einigung, trifft das Familiengericht eine Entscheidung – im Sinne des Kindeswohls. In der Regel darf der Partner mit den Kindern in der Immobilie bleiben.
Wenn beiden Partnern die Immobilie gehört, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wenn die Immobilie weiterhin beiden Partnern gehört, kann zum Beispiel eine Einigung auf eine dauerhafte Miete erfolgen und der ausgezogene Partner wird entsprechend ausgezahlt“, erklärt Holger Bodenstein, Geschäftsführer von Bodenstein Immobilien-Vermarktung.
Wenn bereits klar ist, dass die Immobilie verkauft werden soll, empfiehlt sich eine Lösung vor der offiziellen Scheidung. So lässt sich der Zugewinnausgleich oft unkomplizierter regeln, und der Erlös kann zur Auszahlung des Partners verwendet werden. Denken Sie daran: Beim Verkauf sind wichtige Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszüge und Baupläne erforderlich.