Bodenstein Immobilien-Vertrieb GmbH in Eltville

Immobilien bei Scheidung

03.04.2025

Scheidung = Trennung von der Immobilie? Das muss nicht sein! So gibt es für Sie mehrere Optionen im Umgang mit ihrer Immobilie. Ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung kann verkauft, vermietet oder auch an einen von beiden Partnern oder an ein Kind übertragen werden.

Immobilie in der Scheidung? Rechtzeitig handeln lohnt sich

Bodenstein Immobilien-Vermarktung – Ihr Partner in schweren Zeiten.
Eine Trennung bringt viele Herausforderungen mit sich – eine davon ist der Umgang mit der gemeinsamen Immobilie. Wir von Bodenstein Immobilien-Vermarktung stehen Ihnen in dieser emotionalen Phase unterstützend zur Seite.

Scheidungen in Deutschland – eine Realität

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 129.000 Ehen geschieden (Quelle: Statistisches Bundesamt). Das ist der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung – dennoch sind es immer noch sehr viele Betroffene. Häufig bleibt im Trennungsjahr ein Partner in der gemeinsamen Immobilie – besonders, wenn Kinder betroffen sind.

Doch:

  • Wer bleibt in der Immobilie – und wer nicht?
  • Ist eine solche Regelung dauerhaft sinnvoll?
  • Oder ist ein klarer Schlussstrich mit Verkauf die bessere Lösung?

Nutzung ist nicht gleich Eigentum

Wichtig zu wissen: Wer die Immobilie im Trennungsjahr nutzt, hat nicht automatisch Anspruch auf das Eigentum. Gehört das Haus nur einem Partner, entscheidet dieser über Verbleib oder Auszug. Gehört es beiden, ist eine gemeinsame Einigung notwendig.

Was beeinflusst die Entscheidung?

Verschiedene Faktoren können bei der Entscheidung eine Rolle spielen:

  • Wer hat das Sorgerecht für die Kinder?
  • Wer hätte einen längeren Arbeitsweg?
  • Wer ist emotional stärker an die Immobilie gebunden?

Kommt es zu keiner Einigung, trifft das Familiengericht eine Entscheidung – im Sinne des Kindeswohls. In der Regel darf der Partner mit den Kindern in der Immobilie bleiben.

Lösungen für gemeinsame Immobilien

Wenn beiden Partnern die Immobilie gehört, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Nutzungsentschädigung: Der verbleibende Partner zahlt Miete an den Ausziehenden.
  • Wohnwertvorteil: Wird beim Zugewinnausgleich oder Unterhalt berücksichtigt.
  • Langfristige Einigung: Mietregelung und Auszahlung des ausgezogenen Partners.

Wenn die Immobilie weiterhin beiden Partnern gehört, kann zum Beispiel eine Einigung auf eine dauerhafte Miete erfolgen und der ausgezogene Partner wird entsprechend ausgezahlt“, erklärt Holger Bodenstein, Geschäftsführer von Bodenstein Immobilien-Vermarktung.

Unser Fazit: Frühzeitige Klärung spart Stress

Wenn bereits klar ist, dass die Immobilie verkauft werden soll, empfiehlt sich eine Lösung vor der offiziellen Scheidung. So lässt sich der Zugewinnausgleich oft unkomplizierter regeln, und der Erlös kann zur Auszahlung des Partners verwendet werden. Denken Sie daran: Beim Verkauf sind wichtige Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszüge und Baupläne erforderlich.

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